Garantiebedingungen

Die Firma Badheizkörper Welt mit Sitz in Wuppertal erteilt Garantie für ihre Heizkörper, und zwar:

  • Wasserbetriebene Heizkörper.
  • Der Hersteller bestätigt hiermit, dass die Heizkörper gemäß den Anforderungen der Euro-Norm EN 442 hergestellt wurden.
  • Die Garantieleistung umfasst die Dichtheit des Wassersystems der Heizkörper.
  • Die vorliegende Garantieerklärung beschränkt bzw. hebt nicht die Rechte des Käufers auf, die sich aus einer Abweichung zwischen dem gelieferten Produkttyp und dem Kaufvertrag ergeben.
  • Garantieansprüche müssen über die Handelsfirma geltend gemacht werden, bei der der Kauf erfolgt ist.
  • Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum auf dem Kaufbeleg. Garantieansprüchen ohne Kaufbeleg wird nicht nachgekommen.
  • Falls ein Ereignis eintritt, welches unter die Garantiebedingungen fällt, hat der Käufer ein Tauschrecht für ein neues Produkt des gleichen Typs.
  • Ein neues Produkt steht dem Käufer am Ort der Schadensmeldung innerhalb von 14 Tagen zu. Bei der Inempfangnahme des neuen Produkts ist der Käufer verpflichtet, das reklamierte Produkt zurückzugeben, es sei denn, der Tausch findet in der Heizperiode statt. Dann erfolgt die Rückgabe nach dessen Einsatz.
  • Die Garantieleistungen umfassen nur den Heizkörper selbst.

Garantieverlust:

  • Kein Garantietausch für mechanisch beschädigte Produkte.
  • Die Garantie erlischt, wenn Badheizkörper Welt Produkte falsch eingesetzt werden.
  • Die Garantie erlischt sofort, wenn der Käufer oder ein von ihm Beauftragter eine Reparatur an Badheizkörper Welt Produkten vorgenommen hat.
  • Die Garantie erlischt, wenn die Zentralheizung, in der Badheizkörper Welt Produkte zum Einsatz kommen, keinen mechanischen Filter am Wasserzufluss aufweist.
  • Der Einsatz von beliebigen Wärmeverteilern an der Außenfläche der Badheizkörper Welt Heizkörper führt nicht zum Garantieverlust.
  • Der Einsatz von Badheizkörper Welt Heizkörpern in offenen Heizanlagen hat keinen Einfluss auf die Garantiezeit.
  • Der Einsatz von Badheizkörper Welt Heizkörpern am städtischen Fernwärmenetz hat keinen Einfluss auf die Garantiezeit.
  • Ein zeitbeliebiger Wasserablass aus der Heizungsanlage beeinflusst die Garantiezeit nicht.